Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Mietvertrag beinhaltet bei allen Fahrzeugen
grundsätzlich einen Fahrer mit gültigem Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
- Der Fahrer wird im Auftrag des Kunden tätig und
ist für das Fahrzeug während der gesamten Mietzeit
verantwortlich. Der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche
abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften
verstoßen oder das Risiko besteht, dass das Fahrzeug oder
Fahrgäste zu Schaden kommen könnten.
- Das Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich nicht
gestattet.
- Sollte der Vermieter einen vereinbarten Termin durch
technische Pannen, höhere Gewalt oder witterungsbedingt (Eis, Schnee, Hagel, Sturm, etc.) nicht
erfüllen können, so hat der Mieter (wegen der
eventuellen Einmaligkeit des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf
Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter versucht, dem Mieter
ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Sollte dies nicht gelingen,
erhält der Mieter die bereits geleisteten Zahlungen
zurück. Weitere Regresse gegenüber dem Vermieter sind
aber ausgeschlossen.
- Es gelten die Preise der jeweils gültigen
Preisliste. Sondertarife haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich
bestätigt worden sind. Beim Anmieten ist eine Anzahlung in
Höhe von € 120,- fällig. Der Restbetrag des
zu erwartenden Mietpreises ist eine Woche vor der Nutzung zu
überweisen, jedoch spätestens bei Antritt der Fahrt
in bar beim Fahrer zu bezahlen. Erst mit dem Eingang der Anzahlung ist
der Termin verbindlich festgelegt.
- Sollten vereinbarte Zeiten und Kilometer
überschritten werden, wird der vorher vereinbarte Mietpreis
nachträglich an die tatsächlichen Bedingungen
angepaßt.
- Umbuchungen sind bis vier Wochen vor dem Miettermin
kostenfrei, wenn das Fahrzeug zu gleichen Konditionen anderweitig
vermietet werden kann. Ist dies nicht möglich,
beträgt die Ausfallentschädigung 20% des vereinbarten
Mietpreises.
- Bei Stornierung des Kunden bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten
Termin wird in jedem Fall der Mindestmietpreis fällig. Im Falle
der Stornierung in der letzten Woche vor dem bestätigten Termin
wird der Betrag für die vereinbarte Gesamtmietzeit berechnet.
- Wegen des Alters und der Bauart der Fahrzeuge obliegt dem
Mieter und dem Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht. Unwegsame
Strecken sind wegen der geringen Bodenfreiheit möglichst zu
umfahren. Keinesfalls darf vom Fahrer gegen bestehende
Verkehrsvorschriften verstoßen werden. Bitte geben Sie uns im
Vorfeld Ihre geplante Route bekannt.
- Die Fahrzeuge sind im gesetzlichen Rahmen versichert.
Eventuelle Schäden des Mieters, über diesen Rahmen
hinaus, können beim Vermieter nicht geltend gemacht werden.
- Gerichtstand und Erfüllungsort ist Mainz.