Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Der Mietvertrag beinhaltet bei allen Fahrzeugen grundsätzlich einen Fahrer mit gültigem Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
  • Der Fahrer wird im Auftrag des Kunden tätig und ist für das Fahrzeug während der gesamten Mietzeit verantwortlich. Der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder das Risiko besteht, dass das Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden kommen könnten.
  • Das Rauchen im Fahrzeug ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Sollte der Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt oder witterungsbedingt (Eis, Schnee, Hagel, Sturm, etc.) nicht erfüllen können, so hat der Mieter (wegen der eventuellen Einmaligkeit des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter versucht, dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Sollte dies nicht gelingen, erhält der Mieter die bereits geleisteten Zahlungen zurück. Weitere Regresse gegenüber dem Vermieter sind aber ausgeschlossen.
  • Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Sondertarife haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Beim Anmieten ist eine Anzahlung in Höhe von € 120,- fällig. Der Restbetrag des zu erwartenden Mietpreises ist eine Woche vor der Nutzung zu überweisen, jedoch spätestens bei Antritt der Fahrt in bar beim Fahrer zu bezahlen. Erst mit dem Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich festgelegt.
  • Sollten vereinbarte Zeiten und Kilometer überschritten werden, wird der vorher vereinbarte Mietpreis nachträglich an die tatsächlichen Bedingungen angepaßt.
  • Umbuchungen sind bis vier Wochen vor dem Miettermin kostenfrei, wenn das Fahrzeug zu gleichen Konditionen anderweitig vermietet werden kann. Ist dies nicht möglich, beträgt die Ausfallentschädigung 20% des vereinbarten Mietpreises.
  • Bei Stornierung des Kunden bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Termin wird in jedem Fall der Mindestmietpreis fällig. Im Falle der Stornierung in der letzten Woche vor dem bestätigten Termin wird der Betrag für die vereinbarte Gesamtmietzeit berechnet.
  • Wegen des Alters und der Bauart der Fahrzeuge obliegt dem Mieter und dem Fahrer eine besondere Sorgfaltspflicht. Unwegsame Strecken sind wegen der geringen Bodenfreiheit möglichst zu umfahren. Keinesfalls darf vom Fahrer gegen bestehende Verkehrsvorschriften verstoßen werden. Bitte geben Sie uns im Vorfeld Ihre geplante Route bekannt.
  • Die Fahrzeuge sind im gesetzlichen Rahmen versichert. Eventuelle Schäden des Mieters, über diesen Rahmen hinaus, können beim Vermieter nicht geltend gemacht werden.
  • Gerichtstand und Erfüllungsort ist Mainz.
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